Krankenzusatzversicherung

Krankenversicherung - Brillenversicherung - Krankenzusatzversicherung - Ergänzungstarif - Zahnversicherung
Versicherungsvergleich
Zahnversicherung   In Ausnahmefällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Sehhilfe bzw. einen geringen Teil der Kosten. Aus diesem Grund können Versicherungsnehmer selbst eine Brillenversicherung abschliessen und vorher genau überprüfen, welche Details im Vertrag enthalten sind. So wird bei Verlust oder Beschädigung nicht nur die Brille ersetzt, sondern in der Regel auch Kontaktlinsen.

Sehhilfen sind gegen Verlust, Diebstahl und Bruch versichert. Bei Brillengestellen zum Nulltarif sollte beachtet werden, dass der Versicherungsbetrag evtl. den Anschaffungspreis von neuen Brillengläsern übersteigen kann. Unmittelbar nach Abschluss des Versicherungstyps, sollte der Versicherungsschutz bestehen. In einer Brillenversicherung sind die Aufwendungen für Brillen und Kontaktlinsen erstattungsfähig. Darunter fällt z.B. die änderung der Sehfähigkeit (um mind. 0,5 Dioptrien auf einem Auge). Ohne Veränderung der Sehfähigkeit sind Brillen oder Kontraktlinsen nach frühestens 2 Jahren nach Bezug der letzten Sehhilfe erstattungsfähig.  Diese Einschränkungen entfallen für Kinder unter 14 Jahren. Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für Reparaturen der Brillen. Allgemein werden die Kosten für Brillen zu 80% ersetzt. Jedoch gilt für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr der Höchstbetrag von 100 Euro und ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 200 Euro.



Versicherungsnehmer müssen viele Leistungen selber zahlen und hohe Zuzahlungen leisten, da der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse nur auf die Grundversorgung begrenzt ist. Die Lücken werden durch eine Krankenzusatzversicherung bei einer privaten Krankenkasse geschlossen.  Für die Beantragung einer Krankenzusatzversicherung verlangen viele Krankenversicherer einen überblick über den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers.    Zahnzusatzversicherung

Dadurch kann der Krankenversicherer den Antrag ablehnen, einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschliessen oder einen Beitragszuschlag für schwerwiegende Erkrankungen verlangen. Je nach Alter, Geschlecht, dem Gesundheitszustand und den Leistungen können die Beiträge unterschiedlich sein.  über eine Krankenzusatzversicherung kann der Versicherungsnehmer viele Extras absichern. Darunter fallen z.B. Praxisgebühren, Kostenerstattungen für Brillen, Zahnersatz, Chefarztbehandlungen oder bessere Unterbringung in Krankenhäusern. Selbst wenn ein Versicherungsnehmer im Ausland wohnt und in Deutschland krankenversichert ist, kann dieser eine Krankenzusatzversicherung beantragen. Als Voraussetzung gilt hierfür, dass der Versicherungsnehmer in einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse versichert ist. Die vorhandenen Belege können vom Versicherungsnehmer gesammelt und einmal jährlich abgegeben werden, wenn die Kosten erstattet werden sollen.

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