In Ausnahmefällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für
eine Sehhilfe bzw. einen geringen Teil der Kosten. Aus diesem Grund
können Versicherungsnehmer selbst eine Brillenversicherung abschliessen
und vorher genau überprüfen, welche Details im Vertrag enthalten sind.
So wird bei Verlust oder Beschädigung nicht nur die Brille ersetzt,
sondern in der Regel auch Kontaktlinsen.
Sehhilfen sind gegen Verlust, Diebstahl und Bruch versichert. Bei
Brillengestellen zum Nulltarif sollte beachtet werden, dass der
Versicherungsbetrag evtl. den Anschaffungspreis von neuen Brillengläsern
übersteigen kann. Unmittelbar nach Abschluss des Versicherungstyps,
sollte der Versicherungsschutz bestehen. In einer Brillenversicherung
sind die Aufwendungen für Brillen und Kontaktlinsen erstattungsfähig.
Darunter fällt z.B. die änderung der Sehfähigkeit (um mind. 0,5
Dioptrien auf einem Auge). Ohne Veränderung der Sehfähigkeit sind
Brillen oder Kontraktlinsen nach frühestens 2 Jahren nach Bezug der
letzten Sehhilfe erstattungsfähig. Diese Einschränkungen entfallen für
Kinder unter 14 Jahren. Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für
Reparaturen der Brillen. Allgemein werden die Kosten für Brillen zu 80%
ersetzt. Jedoch gilt für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr der
Höchstbetrag von 100 Euro und ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 200
Euro.
Krankenzusatzversicherung als Ergänzungsversicherung
Versicherungsnehmer müssen viele Leistungen selber zahlen und hohe
Zuzahlungen leisten, da der Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenkasse nur auf die Grundversorgung begrenzt ist. Die Lücken werden
durch eine Krankenzusatzversicherung bei einer privaten Krankenkasse
geschlossen. Für die Beantragung einer Krankenzusatzversicherung
verlangen viele Krankenversicherer einen überblick über den
Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers.
Dadurch kann der Krankenversicherer den Antrag ablehnen, einzelne
Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschliessen oder einen
Beitragszuschlag für schwerwiegende Erkrankungen verlangen. Je nach
Alter, Geschlecht, dem Gesundheitszustand und den Leistungen können die
Beiträge unterschiedlich sein. über eine Krankenzusatzversicherung kann
der Versicherungsnehmer viele Extras absichern. Darunter fallen z.B.
Praxisgebühren, Kostenerstattungen für Brillen, Zahnersatz,
Chefarztbehandlungen oder bessere Unterbringung in Krankenhäusern.
Selbst wenn ein Versicherungsnehmer im Ausland wohnt und in Deutschland
krankenversichert ist, kann dieser eine Krankenzusatzversicherung
beantragen. Als Voraussetzung gilt hierfür, dass der Versicherungsnehmer
in einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse versichert ist. Die
vorhandenen Belege können vom Versicherungsnehmer gesammelt und einmal
jährlich abgegeben werden, wenn die Kosten erstattet werden sollen.
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